top of page
elfe_edited.png

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Atelier Gojak

  1. Die Kunden wurden von Charlotte Gojak über gesundheitliche Risiken (Kreislaufprobleme, evtl. Allergien gegen Gips oder andere Materialien wie Vaseline oder Alginat) aufgeklärt und hat eine Erklärung diesbezüglich zu unterschreiben.
    Die Abformung erfolgt immer auf eigene Verantwortung für sich selbst, sein ungeborenes Kind oder seine Angehörigen, die abgeformt werden sollen.

     

  2. Beim Abformtermin erhalten die Kunden eine Rechnung über den Betrag des Gundabdrucks ohne Gestaltung, der auch als Anzahlung dient. Dieser muss innerhalb der nächsten 7 Werktage auf das angeführte Konto überwiesen werden.
    Soll der Abdruck gestaltet werden, erhalten die Kunden des Atelier Gojak eine gesonderte Rechnung über die Gestaltungselemente, diese muss vor der Übergabe des fertigen Abdrucks auf dem angeführten Konto eingegangen sein.

     

  3. Bei Abdrücken, die per Post verschickt werden sollen, muss der Gesamtbetrag plus Verpackung- und Versandkosten auf dem angeführten Konto des Atelier Gojak eingegangen sein, bevor dieser verschickt wird.
    Nicht vollständig bezahlte Abdrücke werden nicht an die Kunden ausgehändigt.

     

  4. Für Abdrücke, die das Atelier Gojak mit der Post an den Kunden versendet, übernimmt das Atelier Gojak keine Haftung für Schäden, die durch den Versand entstehen, oder auf dem Postweg verloren gegangene Pakete.
     

  5. Charlotte Gojak haftet nicht für eventuelle Flecken, die durch Gips oder diverser Abformmassen auf Ihrer Kleidung, Ihrem Eigentum oder der Kleidung Ihres Kindes entstehen. Charlotte Gojak übernimmt keinerlei Haftung für die Kleidung der Kunden.
     

  6. Charlotte Gojak erstellt Ihnen nach Absprache der Gestaltungswünsche eine Kostenaufstellung nach Abschätzung von Materialkosten und Arbeitszeit. Sie verpflichtet sich, sich an den abgesprochenen Preis zu halten, und diesen nicht um mehr als 20 Prozent der veranschlagten Summe zu überschreiten.
    Sollte sich durch eine Ausweitung der Gestaltungswünsche des Kunden der Preis ändern, wird dieser dem Kunden mitgeteilt.

     

  7. Charlotte Gojak verpflichtet sich, das Produkt so schnell wie möglich fertig zu stellen und dem Kunden mit zu teilen, sobald der Abdruck zum Abholen bereit ist.
    Der Zeitraum der Fertigstellung richtet sich nach der jeweiligen Auftragslage und kann sich durch Krankheit, Unfall/ Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub verlängern.

     

  8. Der Kunde verpflichtet sich, das fertige Produkt nach der Benachrichtigung der Fertigstellung von Charlotte Gojak binnen 6 Wochen abzuholen. Wird das Produkt nach 6 Wochen nicht abgeholt, entsteht für jede weitere Woche in der die Abholung nicht erfolgt, eine Lagerungsgebühr von 10 € und muss vor Übergabe entrichtet werden.
    Wird das Produkt nicht binnen 6 Monaten nach der Benachrichtigung abgeholt, geht es in den Eigentum von Charlotte Gojak über und darf als Ausstellungsstück oder zu Werbezwecken genutzt werden. In diesem Fall verfällt auch jeglicher Anspruch auf Erstattung von schon geleisteten Zahlungen.

     

  9. Fotos, Videos und andere Abbildungen der Kunstwerke von Charlotte Gojak unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne die Zustimmung des Künstlers vervielfältigt und/ oder veröffentlicht werden oder zu Werbezwecken genutzt werden.
     

  10. Babybauch-Gipsabdrücke, Körperabformungen und 3D-Abdrücke sind Maßanfertigungen und Einzelstücke. Sie sind daher vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

bottom of page